Unfallschadenreparatur - Service
Ein Unfall ist eine unangenehme Sache. Man kann schon froh sein wenn keinem der Beteiligten etwas passiert ist. Die beteiligten Autos hingegen tragen meist immer Schäden davon. Die Reparaturen sind oft teuer und langwierig. Wir in Himmelsthür wollen, dass Sie Ihr Auto schnellstmöglich wieder benutzen können. Daher bieten wir Ihnen den Unfallschadenreparatur-Service.
Unsere speziell geschulten KFZ - Mechaniker kümmern sich nach dem Unfall um alles. Blechreparaturen, Lackierungen und Ersatzteile. Alles aus einer Hand. So sparen Sie sich viele Wege und damit Zeit. Natürlich sparen Sie bei uns, auch am Reparaturpreis. Versteht sich von selbst.
Das eigene Auto ist einem lieb und teuer. Umso schlimmer, wenn es bei einem Unfall Schaden nimmt. Um nach dem Unfall Ihre finanziellen Ansprüche an die Kasko- bzw. Haftpflichtversicherung oder andere Unfallbeteiligte rechtsverbindlich zu beziffern, sollten Sie unverzüglich ein Unfallschadengutachten aufnehmen lassen.
Ein solches Gutachten liegt schon allein aus Gründen der Beweissicherung in Ihrem Interesse. Unsere Sachverständigen dokumentieren in diesem Gutachten alle durch den Unfall verursachten Schäden an Ihrem Fahrzeug, die als versicherungsrelevante Fakten zur Schadensregulierung erforderlich sind. Gleichzeitig ermitteln wir für Sie den Umfang des Schadens sowie dessen Höhe.
Wenn es um Unfallschadengutachten geht, genießt unser Sachverständigenbüro einen hervorragenden Ruf bei Kunden, Anwälten, Gerichten und Versicherungen.
Unsere Sachverständigen stellen im Unfallschadengutachten u. a. sowohl den Restwert Ihres Fahrzeuges als auch dessen Wiederbeschaffungswert fest. Der Restwert Ihres Fahrzeuges ist auch dann noch zu bemessen, wenn ein Schadenfall das Fahrzeug zwar nicht zerstört hat, aber dennoch ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt. Der Restwert bemisst sich nicht nur an der Schadenhöhe, sondern dem Bundesgerichtshof zufolge vor allem nach dem Preisgefüge auf dem regionalen Gebrauchtwagenmarkt. Entgegen der üblichen Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes über die sog. „Schwacke-Liste“, beziehen unsere Sachverständigen die örtliche aktuelle Marktlage in die Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes für Ihr Fahrzeug mit ein.
Besteht nach einem Unfall eine merkantile Wertminderung bei Ihrem Fahrzeug, werden unsere Sachverständigen die Höhe des merkantilen Minderwertes ermitteln. In die Ermittlung der merkantilen Wertminderung durch unsere Sachverständigen fließen sämtliche für den Verkaufswert Ihres Fahrzeugs maßgeblichen Kriterien wie der Neupreis, das Alter, der Typ (z. B. Bus, Pkw, Motorrad, etc.), die Nutzungsart (z. B. als Taxi), die Laufleistung, der Erhaltungszustand und die Marktgängigkeit des Fahrzeuges. Natürlich werden hier auch die Art und das Ausmaß der unfallbedingten Schädigungen sowie die notwendigen Instandsetzungskosten betrachtet.
Wertgutachten
Ein Wertgutachten stellt den besonderen Wert Ihres Fahrzeuges heraus. Wenn Sie z. B. Ihr Fahrzeug verkaufen möchten, aber dessen Wert nicht kennen, werden unsere Sachverständigen durch eine detaillierte Fahrzeuganalyse und unter Berücksichtigung von Sonderausstattungen, Pflegezustand, Laufleistung, etc. den speziellen Wert Ihres Fahrzeuges ermitteln. Auch die aktuellen Marktverhältnisse werden in die Wertermittlung für Ihr Fahrzeug einbezogen.
Oldtimer werden z. B. bei Versicherern oft mit zu geringem Wert versichert, da sie als altes Fahrzeug eingestuft werden. Ein Wertgutachten wird den Versicherer dazu bringen, den Versicherungswert zu erhöhen.
Bei Insolvenzverfahren oder bei Verkauf von Firmen mit Fuhrpark werden Wertgutachten benötigt, um den tatsächlichen Wert der Firma und deren Inventar zu ermitteln. Fahrzeuge mit besonderer, auch kostspieliger Sonderausstattung werden von Versicherern nur dann mit Ihrem besonderen Wert versichert, sofern ein Wertgutachten über den tatsächlichen Wert Auskunft gibt.
Beweissicherungsgutachten
Beweissicherungsgutachten werden im Rahmen eines sog. Beweissicherungsverfahrens eingesetzt und haben die Aufgabe,
den Rechtsbehörden genau analysierte Daten der für die Rechtsprechung notwendigen Fakten zur Verfügung zu
stellen.
Weiterhin hilft Ihnen ein Beweissicherungsgutachten z. B. bei der Durchsetzung Ihrer Forderungen, wenn Sie den Verdacht auf eine fehlerhafte Werkstattreparatur haben oder bei einem Gebrauchtwagenkauf begründete Zweifel an dem durch den Verkäufer genannten Zustand des Fahrzeuges haben wie z. B. an der Laufleistung des Fahrzeuges oder des Motors, verdecktem Unfallschaden oder einer beim Kauf nicht genannten gewerblichen Nutzung des Fahrzeuges (Taxi, Mietwagen, Fahrschulwagen).
Unsere Sachverständigen werden ermitteln, ob z. B. ein Schaden vor oder nach einer Reparatur bestanden hat oder wann ein Mangel aufgetreten ist.
Privatgutachten
Als Privatgutachten bezeichnet man die Art von Gutachten, welche außerhalb eines Gerichtsverfahrens für private Auftraggeber wie Privatpersonen, juristische Personen, Firmen, Versicherungen, Verwaltungen, Organisationen, Verbände und vergleichbare Institutionen erstellt werden. Der Auftraggeberkreis für ein Privatgutachten ist unbegrenzt. Jedem Interessenten steht es frei, in einem Streitfall, zu dessen Lösung es eines Sachverständigens bedarf, einen Sachverständigen zu beauftragen.
Die Bedeutung eines Privatgutachtens in einem Gerichtsverfahren ist jedoch beschränkt, da der Sachverständige nur von einer Partei beauftragt wurde und aus diesem Grund ein evtl. von Gericht angeordnetes Sachverständigengutachten in keiner Weise ersetzt. Die Entscheidung zu einem von Gericht angeordneten Sachverständigengutachten wird jedoch erst dann getroffen, wenn zwischen den Parteien aufgrund des erstellten Privatgutachtens noch keine Einigung erzielt werden konnte. Sollte sich das Gericht zu einem Gutachten eines vom Gericht bestellten Sachverständigen entscheiden, muss dieser in seinen Ausführungen zu dem erstellten Privatgutachten Stellung nehmen.